Regeln und Grundlagen

Regeln für kurzes Backgammon

Kurzes Backgammon ist die international bekannte Variante, bei der sich beide Spieler in entgegengesetzte Richtungen bewegen. Dieser Leitfaden erklärt den Ablauf eines Zuges und die wichtigsten Situationen vor einer Online-Partie.

Regeln für kurzes Backgammon

Aufstellung und Zugrichtung

Jeder Spieler beginnt mit fünfzehn Steinen in der üblichen Startaufstellung. Ziel ist es, alle Steine ins eigene Heimfeld zu bringen und vor dem Gegner abzutragen.

Beide Würfelwerte sind getrennte Züge. Sie können mit verschiedenen Steinen oder nacheinander mit einem Stein gespielt werden, sofern jeder Zwischenpunkt offen ist. Ein Pasch ergibt vier gleiche Züge.

Backgammon Quest steht für fairen Wettbewerb, Strategie, Disziplin und Respekt gegenüber Spielern.

Offene Punkte, Schlagen und Bar

Ein Stein darf auf einen freien Punkt, einen eigenen Punkt oder einen Punkt mit genau einem gegnerischen Stein ziehen. Dieser einzelne Stein wird geschlagen und auf die Bar gesetzt.

Solange ein eigener Stein auf der Bar steht, muss er zuerst im gegnerischen Heimfeld eingesetzt werden. Ist kein legaler Eintritt möglich, verfällt der nicht nutzbare Zug.

Offene Punkte, Schlagen und Bar

Heimfeld und Abtragen

Abtragen ist erst erlaubt, wenn alle fünfzehn Steine im Heimfeld stehen. Nach Möglichkeit wird ein genauer Wurf verwendet; andernfalls gilt die Regel für den am weitesten entfernten Stein.

Prüfen Sie vor der Online-Partie die Einstellungen auf Backgammon Quest, da optionale Matchregeln und verfügbare Formate abweichen können.

Fragen und Antworten

Darf ein Stein zweimal ziehen?

Ja, wenn sowohl der Zwischenpunkt als auch der Zielpunkt legal sind.

Was geschieht mit einem geschlagenen Stein?

Er kommt auf die Bar und muss vor allen anderen Zügen wieder eingesetzt werden.

Wann darf ich abtragen?

Erst wenn sich alle eigenen Steine im Heimfeld befinden.

Regeln in einer Partie anwenden

Öffnen Sie Backgammon Quest, wählen Sie ein verfügbares kurzes Format und prüfen Sie die Matchbedingungen.

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